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Explosionsschutz ist auch Vertrauenssache: BAuA prüft ATEX-Handys
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) pflegt fortlaufend eine Datenbank für "Gefährliche Produkte in Deutschland". In einer Meldung vom 28. Januar 2022 fielen unter diese Kategorie auch Mobilgeräte für die Anwendung im Ex-Bereich der ATEX-Gerätekategorie 2.
Diese mobilen Endgeräte sind eigentlich zur Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre zugelassen. Produkttests haben jedoch ergeben, dass die ATEX-Handys nicht sicher sind. Es wird empfohlen, dass der Endverbraucher vom Rückruf des Produktes als freiwillige Maßnahme erfährt.
Diese Gefahren sind möglich
In der Meldung wird auf die Mängel hinsichtlich der Produktsicherheit hingewiesen:
Es bestehen thermische Zündgefahren aufgrund schlechter Leistungsbegrenzung und Konstruktion, die zu hohen Temperaturen an einzelnen Bauteilen führen können. Eine zu hohe Leistung und Kapazität könnte aufgrund möglicher Funkenbildung eine potenzielle Zündquelle darstellen. Dies könnte zu erheblichen Schäden an Personen oder Sachen führen.
Die Richtlinie 2014/34/EU über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b wird nicht eingehalten. Es wurde kein Konformitätsbewertungsverfahren im Sinne der Richtlinie durchgeführt. Es wurde keine Baumusterprüfung durchgeführt, und es gibt kein Qualitätssicherungssystem, das von einer benannten Stelle zu prüfen ist.
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Quelle:
- Meldung der BAuA vom 18.01.2022: Datensatz der Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland"; Shenzhen Swell Technology Company Limited Mobilgerät für die Anwendung im Ex-Bereich (Atex-Gerätekategorie 2)
- bgrci.de - Fachwissen-Portal Ex-Info: Was enthält die EG-Richtlinie 2014/34/EU?