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Alleinarbeiterschutz: Darauf müssen Sie achten

© Shutterstock: Aunging

Alleinarbeiterschutz: Darauf müssen Sie achten

Was muss ich als Arbeitgeber beachten?

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet (gem. Arbeitsschutzgesetz u. Berufsgenossenschaftlicher DGUV-Vorschrift 1), für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.

Ein wichtiges Instrument: die Gefährdungsbeurteilung. Diese dokumentiert, ob der Alleinarbeiter an seinem Arbeitsplatz Gefährdungen ausgesetzt ist und gibt Aufschluss über Gefahrenpotenziale, die über die Beachtung der Allgemeinen Schutzmaßnahmen (PSA) hinausgehen. Im Falle erhöhter Gefährdung, werden dem Arbeitnehmer geeignete technische und organisatorische Personenschutzmaßnahmen bereitgestellt. Allein arbeitenden Personen stehen automatisierte Notfallpläne und schnelle Hilfe zur Seite (Alleinarbeiterschutz, LWP).

Was muss ich als Arbeitnehmer beachten?

Vorsicht ist geboten! Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz zeitweise oder dauerhaft alleine arbeiten, haken Sie nach und fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach geeigneten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen – insbesondere, wenn Sie gefährliche Tätigkeiten ausführen oder unter Vorerkrankungen leiden.

Ab wann greifen "besondere Schutzmaßnahmen"?

Tätigkeiten, die explizit als "gefährlich" eingestuft werden, dürfen nur in Ausnahmefällen tatsächlich allein ausgeführt werden. Denn kritische Gefährdungen können in einer Unfallsituation zu schwerwiegenden Verletzungen führen.

Unter bestimmten Umständen kann Alleinarbeit trotz vorhandener Gefahren zulässig sein – etwa wenn die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls gering ist. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.

In jedem Fall muss das Unternehmen sicherstellen, dass unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann, etwa indem für betroffene Mitarbeiter zusätzliche Notruf- oder Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören regelmäßige Kontrollanrufe, Kontrollbesuche oder die Ausstattung mit Personen-Notsignal-Anlagen. Auf diese Art wird sichergestellt, dass ein Mitarbeiter jederzeit Kontakt zu Ersthelfern aufnehmen kann.

Dieses explosionsgeschützte Equipment wird der nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bestimmten Norm gerecht:

                             

Durch die zertifizierten Alleinarbeiterschutz-Komponenten, das Smart-Ex® 02 von ecom instruments und das IS530.1 von i.safe MOBILE, können gefährliche Alleinarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen abgesichert werden:

  • ohne Probleme im Partnerserver-System zu integrieren
  • Standortbezogene-Dienste (LBS) verfügbar
  • Simultane Interaktion mit mehreren Applikationen ohne Verzögerungen
  • Over-The-Air (OTA) Upgrades
  • Dateninteraktion zwischen Zentrale und Benutzer möglich

Hardware mit LWP wird speziell für die Sicherheit alleinarbeitender Personen entwickelt. Entscheidend ist die Verschmelzung von Kommunikations- und Personen-Notsignal-Gerät auf Basis der Anforderungen aus der Öl- und Gasindustrie und anderen Branchen. Auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass im Notfall der Verunglückte lokalisiert und die notwendigen Maßnahmen umgehend eingeleitet werden können. Darüber hinaus muss nicht zwingend Doppelpersonal gebunden werden.


Quellen:
  • „Grundsätze der Prävention“: Die DGUV Vorschrift 1 der BG RCI (zentrale Unfallverhütungsschrift)
  • Smart-Ex® 02 DZ1: Das eigensichere "State-of-the-Art"-Smartphone für weltweite Gefahrenbereiche (ecom instruments)
  • IS530.1: Zone 1/Cl I Div1-Smartphone (i.safe MOBILE)
  • Einfach erklärt: Alleinarbeiterschutz mit ecom (Video)