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FFP2-Masken im Ex-Bereich

FFP2-Masken im Ex-Bereich

Dürfen FFP2-Masken in explosionsgefährderten Bereichen getragen werden?

Aufgrund der aktuellen Pandemie müssen bei bestimmten Tätigkeiten FFP2-Masken getragen werden. Im Ex-Bereich ist darauf zu achten, dass es sich um Masken aus ableitfähigem Material handelt. Insbesondere in explosionsgefährderten Bereichen stellt isolierendes Material, wie es bei FFP2-Masken überwiegend angeboten wird, eine Gefahr dar. Die Projektion der größten Fläche der Maske überschreitet dabei die in Zone 1 höchstzulässige Oberfläche*.

Beim Einsatz in Zone 2 besteht keine Flächenbegrenzung, es dürfen jedoch keine zündwirksamen Entladungen auftreten. Bei einem Gegenstand aus einem isolierenden Material ist abzuwägen, ob mit einer gefährlichen Aufladung zu rechnen ist. Dies bei der Entnahme der Maske aus einer Schutzumhüllung („Plastikbeutel“) der Fall, hingegen nicht während des bestimmungsgemäßen Tragens der Maske (im Gegensatz beispielsweise zu Tätigkeiten, bei denen eine isolierende Schürze oder ähnliches getragen wird).

Die Maske wird unmittelbar am Körper getragen. Durch die konzentrierte Atemluft wird die Maske schnell klamm, sodass dadurch der Oberflächenwiderstand an der Innenseite relativ schnell abnimmt, und die Maske dadurch als ableitfähig eingestuft werden kann. Damit ist beim Tragen von Sicherheitsschuhen mit dem geforderten Ableitwiderstand von 108 Ω über den Träger ein Erdkontakt der Maske gegeben.

Darauf ist zu achten

Entsprechend können FFP2-Masken in explosionsgefährdeten Bereichen für Stoffe der Explosionsgruppen IIA und IIB in Zone 1 und 2 getragen werden, sofern

  • bei den Tätigkeiten keine stark ladungserzeugenden Prozesse erfolgen (beim Tragen und manuellen Vorgängen ist dies nicht der Fall) und
  • an der Oberfläche der Maske keine metallischen Einbauten vorhanden sind (in das Material eingebetteter Nasenbügel ist unschädlich).

Das Aufsetzen und Ablegen der Maske muss außerhalb der explosionsgefährdeten Bereiche zu erfolgen, soll ein Wiederverpacken im Ex-Bereich erfolgen, sind etwa ableitfähige Plastikbeutel zu verwenden.

Hinweis:

Bei Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten oder, wenn explosionsgefährliche Atmosphäre vorliegt, besteht Gesundheitsgefahr, da FFP2-Masken nicht gegenüber Gasen und Dämpfen oder bei Sauerstoffmangel schützen!


Quellen: