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Von Kopf bis Fuß auf Sicherheit eingestellt. Warum die PSA wichtig ist

© Shutterstock: Bannafarsai_Stock

Von Kopf bis Fuß auf Sicherheit eingestellt. Warum die PSA wichtig ist

Sie sind überall: Bilder von Schutzmasken und Schutzhelmen, von Handschuhen und Ganzkörperanzügen. In der chemischen Industrie, im Bergbau, in der Gas- und Ölproduktion und in vielen anderen Anwendungsbereichen ist die persönliche Schutzausrüstung (kurz 'PSA') ein ständiger und wichtiger Begleiter.

Die PSA muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen. In der Gefährdungsbeurteilung ist die geeignete PSA festzulegen und in der Betriebsanweisung die Tragepflicht darzulegen. Die PSA umfasst Kopf-, Augen-, Gesichts-, Gehör-, Atem-, Körper-, Arm-, Hand-, Bein- und Fußschutz sowie den Schutz gegen Absturz und den Schutz alleinarbeitender Personen.

Hier zeigen wir Ihnen, wie eine PSA im Detail aussieht und was die einzelnen Schutzmaßnahmen bewirken:

Kopf: Arbeits-Schutzhelm (ggf. mit Vollvisier und Frischluftzufuhr)

Der Schutzhelm verhindert Kopfverletzungen, die durch Anstoßen sowie durch herabfallende, umherfliegende oder umfallende Gegenstände verursacht werden können. Für spezielle Tätigkeiten oder außergewöhnliche Umgebungsumstände, etwa extreme Temperaturen, sind Spezialanfertigungen erhältlich.

Augen- und Gesichtsschutz: Schutzbrille, Schutzschilde, -hauben oder -schirme

Gesicht und Augen sind gefährdet durch mechanische und chemische Einwirkungen (z.B. Staub und Säuren) sowie durch optische und thermische Gefährdungen (z.B. Verblitzungen und heiße Massen).

Gehörschutz: Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer oder speziell angepasste Gehörschutzstöpsel (Otoplastiken)

Persönlicher Schallschutz ist als Gehörschutz einzusetzen, soweit eine genügende Verminderung der Lärmeinwirkung durch betriebliche Maßnahmen nicht erreicht wird. Ab 80 dB(A) (Schalldruckpegel in Dezibel) muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, die die Beschäftigten ab 85 dB(A) tragen müssen.

Atemschutz: Gasmasken, SauerstoffSelbstretter

Atemschutzgeräte werden in vorrangig zwei Geräteklassen unterteilt: (1) in von der Umgebungsluft abhängige sowie (2) von der Umgebungsluft unabhängige Geräte. In beiden Fällen gilt es, eine gefahrstoffhaltige Umgebungsluft so auszugleichen, dass im Atembereich nur gereinigte Luft ankommt. Unterschiedliche Filtertypen und -geräte schützen gegen Partikel (Fasern, Stäube) und/oder gegen Gase und Dämpfe.

SauerstoffSelbstretter schützen zusätzlich vor Sauerstoffmangel – etwa die Atemschutzgeräte bei der Feuerwehr zur Brandverhütung und Rettung von Personen.

Körper: je nach Gefahrenlage Vollschutz durch Ganzkörperanzug, chemiedicht (wenn notwendig mit Kapuze)

Unter Körperschutz sind Schutzanzüge einschließlich Schutzwesten, Jacken, Hosen, Mänteln und Schürzen zu verstehen. Auch Warnkleidung gegen Gefährdung im Straßenverkehr zählt zur Schutzkleidung sowie Silbermäntel in der metallverarbeitenden Industrie.

Hände: chemiedichte Sicherheits- bzw. Schutzhandschuhe

Die Hände sind die am meisten gefährdeten Körperteile. Handschutz ist daher immer dann erforderlich, wenn folgende Gefahren auftreten: mechanische, chemische, Hitze und Feuer, Kälte, elektrostatische Aufladungen, elektrischer Strom, ionisierende Strahlungen, bakterielle Kontaminationen, Vibrationen.

Füße: chemiedichte Sicherheitsschuhe oder Sicherheits(gummi)stiefel

Fußschutz kommt immer dann zum Tragen, wenn Gefahren drohen durch Stoßen oder Einklemmen, umfallende oder herabfallende Gegenstände, spitze Gegenstände oder heiße bzw. ätzende Flüssigkeiten. Alle Schuhe sind mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen, beispielsweise Zehenkappen bei mittleren bis hohen Belastungen, erhältlich.

Absturzgefährdung: Auffang- und Haltegurte

Man unterscheidet nach Anwendungsbereichen PSA gegen Absturz sowie PSA zum Halten und Retten. In beiden Fällen muss die Konstruktion so sein, dass ein freier Fall verhindert, beim Auffangen eine Verletzung des Körpers ausgeschlossen und die Fallhöhe begrenzt wird.

Teamwork und Alleinarbeiterschutz

Die PSA ist zur Abwehr und Minderung von Gefahren bestimmt. Sie ist immer dann anzuwenden, wenn eine Gefährdung der Beschäftigten durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht auszuschließen ist.

Der Arbeitgeber muss geeignete PSA zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand halten oder im Bedarfsfall entsorgen und neue zur Verfügung stellen. Individuelle Besonderheiten von Beschäftigten müssen berücksichtigt werden, um die Trageakzeptanz zu erhöhen.

Regelmäßige Unterweisungen hinsichtlich der Anwendung und Pflege der PSA müssen erfolgen. Vor dem Gebrauch von PSA, die zum Schutz vor lebensbedrohlichen Gefährdungen verwendet wird, muss die richtige Nutzung im Rahmen der Unterweisung geübt werden.


Quellen: