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Wer wartet Ex-Schutz-Bereiche?

Wer wartet Ex-Schutz-Bereiche?

Um die Sicherheit auf dem Gebiet des Explosionsschutzes zu gewährleisten, ist die regelmäßige Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen in diesen Bereichen erforderlich. Doch was sind die derzeit rechtlich umzusetzenden Anforderungen für Wartung und Personal für Ex-Schutz-Bereiche?

Die Qualifizierung von Mitarbeitern ist ein wichtiger Aspekt in Betrieben, die mit der dauerhaften Aufrechterhaltung der Sicherheit im Bereich des Explosionsschutzes befasst sind. Für Personen, die im Bereich Elektrotechnik tätig sind, gilt dabei die DIN VDE 0165-10-1 (2014-10) Explosionsgefährdete Bereiche, Teil 17. Diese Norm regelt die "Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen".

Entsprechend sind Mindestqualifikationen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nachzuweisen. Laut DIN VDE 0165-10-1 (2014-10; normativer Anhang B) sind für das ausführende Personal für die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen in staub- oder gasexplosionsgefährdeten Bereichen diese Qualifikationsanforderungen vorgegeben:

  • Verständnis der Grundlagen des Explosionsschutzes
    • Gerätekennzeichnung
    • Zündschutzarten
    • Grundlagen der Gerätekonstruktion und deren Schutzkonzepte
  • Verständnis der Grundlagen der Explosionsschutznormung
    • Kenntnisse der Rechtsvorschriften
    • Notwendigkeit von Arbeitserlaubnissystemen
    • Umfassende Kenntnisse der Anforderungen von DIN VDE 0165-1
  • Verständnis der Grundlagen der Wartung und Prüfung von Ex-Anlagen
    • Kenntnisse bei Wartung von Ex-Anlagen
    • Kenntnisse beim Prüfen von Ex-Anlagen.

Wichtiger Hinweis: Diese Qualifikation ist nicht gleichbedeutend mit der einer befähigten Person für Explosionsgefährdungen nach TRBS 1203 Abschnitt 3.1. Sie dient ausschließlich zum Nachweis einer ausreichenden Qualifikation des Personals für Prüfung, Wartung und Instandsetzung, das für Arbeiten an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (gas- oder staubexplosionsgefährdet) befähigt werden soll.

Bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen ist für die Miteinarbeiter eine Zusatzqualifikation erforderlich, um mögliche Gefahren und Risiken abzuschätzen und zu beurteilen. Ohne den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation für Mitarbeiter, die Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen planen oder ausführen, entsteht eine haftungsrechtlich problematische Situation, die im Schadenfall mit erheblichen rechtlichen Sanktionen einhergeht.

Quellen:

  • Elektropraktiker.de: Ex-Schutz-Zonen checken, bevor es knallt (ep 9/2018, Facharchiv Elektrotechnik), Autor: F. Ziegler
  • DIN EN 60079-17 VDE 0165-10-1:2014-10 | Explosionsgefährdete Bereiche | Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen (IEC 60079-17:2013); Deutsche Fassung EN 60079-17:2014
  • Abschnitt 3 TRBS 1203 – Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an bestimmten Arbeitsmitteln | 3.1:´Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten