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Was Unternehmen über Explosionsschutz wissen sollten

© Pixabay / 12019

Was Unternehmen über Explosionsschutz wissen sollten

Zündquellen sind eine Gefahr für Mitarbeitende in Industriebetrieben. Gibt es im Unternehmen Sicherheitsrisiken durch gefährliche explosionsfähige Gemische, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument anzufertigen.

Zu Beginn steht die im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 2 (ArbSchG)) verankerte Gefährdungsbeurteilung. Diese muss durch eine fachkundige Person durchgeführt werden. Hierbei wird ermittelt, „ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, explosionsfähige Gemische bilden können“ (gem. Gefahrstoffverordnung  (GefStoffV)). Unternehmen müssen etwa bei Lagerung entzündbarer Gefahrstoffe darauf achten, dass keine explosionsfähigen Atmosphären entstehen können.

Dies gilt bei atmosphärischen Bedingungen (zwischen einer Temperatur von -20 °C und 60 °C, einem Luftdruck 0,8 bar und 1,1 bar, Sauerstoffanteil in der Luft ca. 21 Vol-%) ebenso wie bei nicht atmosphärischen. Die Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten zu erstellen. Ergibt sich hieraus, dass Beschäftigte oder Dritte durch Entstehen oder Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Gemische gefährdet werden, muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden.

Wie wird ein Explosionsschutzdokument erstellt?

Es gibt keine verbindliche Form für das Explosionsschutzdokument. Eine gute Grundlage bilden die Explosionsschutz-Hinweise bei Haufe. Die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf den Explosionsschutz und das Explosionsschutzdokument müssen regelmäßig überprüft werden. Ändern sich Produktionsprozesse, Stoffe oder Anlagen/ Anlageteile häufig, ist eine jährliche, bei seltenen Änderungen die zweijährige „Eigenprüfung“ empfohlen.

Und was ist ein Explosionsschutzkonzept?

Hierin ist geregelt, wie der Industriebetrieb bzw. das Unternehmen Explosionen oder ihre schädlichen Auswirkungen vermeiden wird. Aus dem Konzept muss hervorgehen, welche angemessenen Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen werden. Sofern die Bildung explosionsfähiger Gemische nicht sicher verhindert werden kann, müssen die betroffenen Bereiche in Ex-Zonen eingeteilt werden.

Quelle

  • Explosionsschutzdokument richtig erstellen: So geht's (Haufe-News, Explosionsschutz, 08.02.2022)