Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) pflegt fortlaufend eine Datenbank für "Gefährliche Produkte in Deutschland". In einer Meldung vom 28. Januar 2022 fielen unter diese Kategorie auch Mobilgeräte für die Anwendung im Ex-Bereich der ATEX-Gerätekategorie 2.